SElbstverteidigung vor Gericht
Für eine Strafverteidigung mit Gerichtstermin fallen in der Regel Anwaltskosten von mindestens 800,00 EUR an. Wer sich keinen Verteidiger leisten kann, ist, sofern nicht ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, im Gerichtstermin vor dem Strafrichter auf sich gestellt. Und so machen Sie das Beste daraus:
1. Sie erscheinen pünktlich zum Gerichtstermin, sonst riskieren Sie eine polizeiliche Vorführung oder einen Haftbefehl.
2. Wenn Ihre Sache aufgerufen wird, betreten Sie den Gerichtssaal, grüßen freundlich und fragen als erstes höflich nach, wohin Sie sich setzen sollen, das macht einen guten Eindruck.
3. Der Richter eröffnet die Sitzung und stellt zunächst die Anwesenheit fest. Sie müssen Ihren Namen und Ihre aktuelle Anschrift angeben.
4. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft liest die Anklage vor, die man Ihnen vorher schriftlich zugestellt hat. Atmen Sie noch ein paarmal tief durch und konzentrieren sich auf das, was Sie dem Gericht dazu sagen wollen und wie Sie es sagen wollen, denn gleich sind Sie dran!
5. Der Richter wird sich nun an Sie wenden und Ihnen sinngemäß sagen: "Sie haben gehört, was Ihnen vorgeworfen wird. Sie haben das Recht, zur Sache zu schweigen oder auszusagen. Möchten Sie aussagen?" Eine Schweigeverteidigung ohne einen rechtskundigen Verteidiger an Ihrer Seite ist sehr riskant, da Sie die Konsequenzen nicht abschätzen können. Möglicherweise ist der Preis für das Schweigen eine teure Beweisaufnahme oder eine unnötig hohe Strafe. Ähnliches gilt, wenn Sie die Vorwürfe komplett abstreiten. Meist wird es sinnvoller sein, sich zu äußern. Beschränken Sie sich aber auf das, was Ihnen mit der Anklage vorgeworfen wird. Sagen Sie dazu soviel wie nötig und so wenig wie möglich. Lassen Sie sich nicht verleiten, mehr zu erzählen, als Ihnen die Anklage vorwirft.
6. Wenn Sie zu Ihren Einkommensverhältnissen gefragt werden, dürfen Sie redseliger werden. Dies hat Bedeutung für eine etwaige Geldstrafe. Sie können einiges dafür tun, dass diese möglichst niedrig bleibt. Maßgeblich ist Ihr monatliches Nettoeinkommen, das Sie mindestens zur Verfügung haben. In Ihrem Interesse geben Sie auch an, ob Sie Frau und Kinder zu ernähren haben, wie hoch die Miete ist, ob Schulden bestehen. All dies kann zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.
7. Evtl. werden nach Ihnen noch Zeugen vernommen, z.B. der sogenannte Geschädigte. Wenn Sie jemanden verletzt haben sollten, kann eine Entschuldigung sich an dieser Stelle positiv für Sie auswirken. Nachdem das Gericht einen Zeugen befragt hat, bekommen erst die Staatsanwaltschaft und dann auch Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen. Meist wird es am besten sein, keine Fragen an die Zeugen zu stellen. Der Richter hat schon alles gefragt, was ihn interessiert. Fragen, die eigentlich Vorwürfe sind (z.B. "Haben Sie mich nicht zuerst ...?") werden Ihnen im Zweifel nur zusätzlichen Ärger einbringen.
8. Der Richter schließt die Beweisaufnahme und bittet den Vertreter der Staatsanwaltschaft um seinen Antrag. Der Staatsanwalt hält nun sein Plädoyer. Wichtig für Sie ist, welche Strafe er am Ende fordert. Das kann eine Geldstrafe sein, z.B. "50 Tagessätze zu je 30 Euro", das wären 50 x 30 = 1.500 Euro. Oder es kann eine Freiheitsstrafe sein, z.B. 6 Monate - dann hoffentlich zur Bewährung. Nur in seltenen Glücksfällen beantragt die Staatsanwaltschaft einen Freispruch.
9. Jetzt haben Sie Gelegenheit, etwas zum Antrag der Staatsanwaltschaft zu sagen, beispielsweise dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft einige richtige Dinge gesagt hat, aber die Strafe aus Ihrer Sicht viel zu hoch ist. Sie können Freispruch oder "eine milde Strafe" beantragen, das ist auch bei Verteidigern die übliche Formulierung.
10. Der Angeklagte erhält noch "das letzte Wort". Dieses sollte sehr kurz sein. Wenn Sie noch etwas sagen möchten (z.B. "Es tut mir sehr leid."), tun Sie es jetzt, ansonsten lassen Sie es.
11. Das allerletzte Wort hat in Wirklichkeit der Richter, der jetzt sein Urteil sprechen wird. Manche Richter ziehen sich dafür kurz ins Richterzimmer zurück, andere bleiben im Saal sitzen. Der Richter verkündet das Urteil im Stehen, und alle anderen Anwesenden stehen dazu auch auf. Die Urteilsbegründung erfolgt dann im Sitzen. Hören Sie sich alles aufmerksam an. Falls Sie am Ende nicht sicher wissen, wie nun eigentlich genau die Strafe lautet, dann fragen Sie nach und lassen sich das erklären.
12. Wenn Ihnen das Urteil nicht angemessen erscheint, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einzulegen. Verzichten Sie lieber nicht gleich im Gerichtssaal auf Rechtsmittel! Verabschieden Sie sich höflich und treffen dann in Ruhe Ihre Entscheidung.
Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin