Unleserliches Attest - Wie würden Sie entscheiden?

Wenn Der Arztbrief nicht zu lesen ist

Recht mit Anwalt - Arztbrief

 

Die folgende E-Mail-Kommunikation stammt aus unserer Praxis. Der hier vertretene Herr B. war Opfer eines Verkehrsunfalls geworden. Zur Regulierung des Personenschadens hatte der Haftpflichtversicherer des Autofahrers ein ärztliches Attest angefordert. Leider gab die Handschrift des Arztes Rätsel auf.

 

Anwalt: Sehr geehrter Herr Dr., in der Anlage finden Sie den von Ihnen handschriftlich ausgefüllten ärztlichen Abschlussbericht, den uns die Versicherung zugesendet hat. Leider kann ich nicht alles entschlüsseln, was jedoch wichtig wäre. Deshalb wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn ich die handschriftlichen Einträge kurz in gedruckter Form von Ihnen lesen könnte.

 

Arzt: Im Folgenden beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen. … Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen geholfen zu haben und erlauben uns 26,52€ dafür zu berechnen.

 

Anwalt: Vielen Dank für die Information! Eine Kostenerstattung kann jedoch nicht erfolgen. Nicht nur Sie, sondern auch ich musste mich – im Interesse des gemeinsamen Patienten/Mandanten – der Mühe dieser Korrespondenz unterziehen, weil Ihr handschriftliches Attest leider nicht zu lesen war – für niemanden. Weder Sie noch ich können dafür zusätzliche Kosten berechnen. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass Herrn B. mit den nun vorliegenden Informationen weitergeholfen werden kann.

 

Arzt: Der mir durch ihre Nachfragen zusätzlich entstandene Aufwand, ist selbstredend durch Sie zu vergüten. Ich gehe davon aus, dass Sie wie jeder andere Rechtsanwalt derartige Korrespondenz ihrem Mandanten ebenso in Rechnung stellen. Daher bleibt meine Honorarforderung bestehen. Natürlich wünsche ich Herrn B., dass Sie ihm nun ebenso gut juristisch weiterhelfen können, wie wir dies medizinisch getan haben.

 

Der Anwalt hat darauf nicht mehr geantwortet, allerdings auch nichts überwiesen. Es bleibt abzuwarten, ob der Arzt die spannende Rechtsfrage, ob er für eine Leseabschrift seines unleserlichen Attests nochmals die Kosten eines Arztbriefes abrechnen darf, einer gerichtlichen Klärung zuführen wird.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin