Wenn die Krankenkasse nicht mehr Leisten will
Anton ist gesundheitlich angeschlagen und bezieht Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Er stellt außerdem Antrag auf Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme, da er seine Erwerbsfähigkeit gefährdet sieht. Die zuständige Rentenversicherung gewährt ihm die Reha.
In der Reha nimmt Anton an zahlreichen gesundheitlichen Angeboten teil. Gegen Ende der Maßnahme bessert sich sein Gesundheitszustand. Er wird von den dortigen Ärzten zwar noch als arbeitsunfähig eingestuft, es ist aber absehbar, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr lange dauern wird. Der Hausarzt schreibt ihn noch für eine Woche krank. Auf dem Rückweg vom Hausarzt rutscht Anton aus. Bei dem Sturz bricht er sich die Hüfte, und es werden auch Nerven gequetscht.
Anton ist daher weiterhin arbeitsunfähig. Nun fordert ihn seine Krankenkasse schriftlich auf, einen Rentenantrag zu stellen. Sollte er den Antrag nicht bis zu einem fixen Datum stellen, so heißt es in dem Schreiben, werde die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt ...
Solche Lebenssachverhalte kommen täglich vor. Derartiger Druck führt bei den betroffenen Menschen oft zu weitergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere wenn zusätzlich psychische Probleme vorliegen oder auftreten. Die wenigsten Betroffenen wehren sich gegen das Vorgehen ihrer Krankenversicherung, obwohl es in zahlreichen Fällen nicht korrekt ist. Viele verstehen nicht, dass es sich bei dem Schreiben der Krankenkasse um einen Verwaltungsakte handelt, gegen den ein Widerspruch möglich und sinnvoll ist.
Im Fall von Anton ging es der Krankenkasse lediglich darum, die Kostenlast auf einen anderen Versicherungsträger - die Rentenversicherung - abzuwälzen. Zahlreiche Versicherte sind mit dem Verhalten ihrer Krankenversicherung an dieser Stelle überfordert. Bevor man in einer solchen Situation einen Rentenantrag stellt, sollte man sich fachkundig beraten lassen - nicht jedoch von seiner eigenen Krankenkasse, sondern hier lohnt sich der Gang zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsanwalt Stefan A. Weber
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht