Strafbefehl - Was tun?

die Geldstrafe Im Strafbefehl Überprüfen

Recht mit Anwalt - Prüfung der Geldstrafe

 

Ein Strafbefehl ist nichts anderes als die Verurteilung wegen einer Straftat im schriftlichen Verfahren, also ohne eine mündliche Hauptverhandlung. Das wird oft bei kleineren Delikten im Interesse einer schnellen, einfachen und kostengünstigen Erledigung gemacht.

 

Was kann man gegen einen Strafbefehl tun?

 

Der Beschuldigte kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Dann wirkt der Strafbefehl wie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, und es wird ein ganz normales Strafverfahren mit einer Gerichtsverhandlung durchgeführt, in der sich der Angeklagte vor dem Strafrichter verteidigen kann.

 

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?

 

In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl allein schon deshalb, weil die Geldstrafe zu hoch ist. Die Geldstrafe hat sich nach den Einkommensverhältnissen des Beschuldigten zu richten. Oft wird aber einfach ein Tagessatz von etwa 50 Euro angesetzt, obwohl viele Menschen so ein hohes Einkommen gar nicht haben. Dieser Tagessatz wird dann mit einer vom Richter festgelegten Anzahl für die Straftat, z.B. 30 Tagessätze für einen Diebstahl, multipliziert.

 

30 Tagessätze zu einem Tagessatz von  50 Euro ergibt eine Geldstrafe von 30 x 50 Euro = 1500 Euro. Wenn der Tagessatz anhand der Einkommensverhältnisse aber nur bei 20 Euro liegt, so sollte die Geldstrafe auch nur bei 30 x 20 Euro = 600 Euro liegen. Das macht in diesem Beispiel einen Unterschied von 900 Euro. Je höher die Anzahl der vom Gericht verhängten Tagessätze, umso größer wird der finanzielle Nachteil, wenn das Einkommen nicht korrekt berücksichtigt ist.

 

Und so prüfen Sie die Geldstrafe auf den richtigen Tagessatz:

 

Schätzen Sie Ihr Netto-Monatseinkommen ab. Unterhaltsverpflichtungen sind vom Einkommen abzuziehen. Außerdem können auch Miete und sonstige Schulden hier berücksichtigt werden und zu einem geringeren Tagessatz führen. Den verbleibenden Betrag teilen Sie durch 30 Tage, dann erhalten Sie eine Vorstellung von dem bei Ihnen anzusetzenden Tagessatz. Weniger als 10 Euro lassen sich aber in der Praxis nicht durchsetzen.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin