Wenn die Krankenversicherung ohne Pflegeversicherung abgeschlossen wurde
Ein privat krankenversicherter Rentner rief bei seiner Versicherung an, weil er eine Frage zur Pflegeversicherung hatte - und fiel aus allen Wolken, als er erfuhr, dass eine solche für ihn gar nicht besteht. Der Abschluss der privaten Pflegepflichtversicherung wurde schlichtweg vergessen.
Zum 1.1.1995 hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Personen, die privat krankenversichert sind, müssen entsprechend auch eine private Pflegeversicherung abschließen, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und drohen Bußgelder. Umgekehrt sind die Versicherungen verpflichtet, im Rahmen der privaten Krankenversicherung auch die Pflegepflichtversicherung anzubieten und abzuschließen, gesetzlich geregelt in § 110 SGB XI.
Im vorliegenden Fall hat die Versicherungsgesellschaft angeboten, entweder die Pflegepflichtversicherung rückwirkend zum 1.1.195 abzuschließen und Beiträge für die letzten 25 Jahre nachzuzahlen, oder aber die private Pflegepflichtversicherung ab jetzt abzuschließen, dann mit einer Wartezeit von 5 Jahren und einem hohen Risikozuschlag, außerdem müsse der Betroffene in dieser Variante auch noch mit einem Bußgeld rechnen.
So geht das allerdings nicht, meinen wir. Schließlich trug der betroffene Rentner an dem Versäumnis keine Schuld. Der nachträgliche Abschluss der privaten Pflegepflichtversicherung muss zu sozial verträglichen Konditionen erfolgen. Versicherungsbeiträge dürfen grundsätzlich nur für einen Zeitraum von 3 Jahren nachgefordert werden und unterliegen im Übrigen der Verjährung.
Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht