Wegen Corona abgesagt - wer bezahlt?

Stornierungskosten in der Corona-Krise

Recht mit Anwalt - Corona Gesetze

 

Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte wegen der beginnenden Corona-Pandemie eine in Thüringen gebuchte Ferienwohnung in der ersten Märzwoche storniert. Die Vermieterin der Ferienwohnanlage besteht auf den vollen Preis und hat Klage vor dem zuständigen Amtsgericht erhoben. Das Ergebnis ist offen.

 

Ein Hotel in Düsseldorf möchte wissen, ob es 90% Stornierungskosten infolge einer kurzfristig abgesagten Dienstreise durchsetzen kann, die für Ende März geplant war. Auch diese Frage wird wohl gerichtlich geklärt werden müssen.

 

Verschiedene Pauschalreiseveranstalter, deren Reisen nicht stattfinden konnten, haben versucht, die Kunden auf Gutscheine zu verweisen, sind aber durch unsere entsprechenden Anwaltsschreiben recht schnell veranlasst worden, die bereits vereinnahmten Reisegelder an die Kunden zurückzuzahlen.

 

Und was ist mit der lange geplanten Geburtstagsfeier, die Ende Mai in einer Gaststätte stattfinden sollte - mit 70 Gästen am Buffet?

 

Ein Schema F, nach dem sich alle diese Fragen gerecht lösen lassen, gibt es leider nicht. Rechtlich von Bedeutung ist der Zeitraum der geplanten Reise, wann und von wem die Stornierung erfolgte, welche Vertragsgrundlage und welche behördlichen Maßnahmen galten. Je nach dem kann höhere Gewalt, Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen. Bei Auslandsreisen sind unter Umständen auch die Regelungen des betreffenden Landes zu berücksichtigen.

 

Die Kunden sitzen oft am längeren Hebel, insbesondere, wenn sie noch nichts bezahlt haben. Doch nicht in jedem Fall wird man dazu kommen, dass der Kunde im Endeffekt leistungsfrei bleibt. In vielen Fällen dürfte es sinnvoll sein, über eine Vertragsanpassung oder einen Vergleich nachzudenken, mit dem beide Seiten leben können.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin