Wenn die Krankenkasse das Medikament nicht zahlt

Olaparib / Lynparza im Off Lable Use

Recht mit Anwalt - lebenswichtige Medikamente

 

Das hochwirksame Krebsmedikament Olaparib, das unter dem Handelsnamen Lynparza vertrieben wird und im Monat rund 6.700 Euro kostet, ist ursprünglich zur Bekämpfung von Eierstockkrebs in bestimmten Fällen zugelassen worden. Seitdem wurde die Zulassung ständig erweitert. Wie sich herausgestellt hat, wirkt das Arzneimittel nicht nur bei Frauen - und zwar auch gegen Brustkrebs - sondern ebenso bei Männern gegen Prostatakrebs. Doch es gibt immer wieder Fälle, die von der Zulassung nicht umfasst sind.

 

In diesen Fällen müssen die betroffenen Patienten mit Unterstützung ihrer Ärzte die Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse im sogenannten Off-Lable-Use beantragen. Da das Medikament sehr teuer ist, lehnt die gesetzliche Krankenversicherung solche Anträge - nach Einschaltung ihres medizinischen Dienstes MDK - regelmäßig ab. Damit sollten sich die Patienten jedoch nicht abfinden.

 

Eine einstweilige Verfügung des zuständigen Sozialgerichts kann in diesen Fällen schnelle Hilfe bringen. Zuletzt gewährte das Sozialgericht Düsseldorf Anfang Januar 2020 das Medikament Olaparib im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Krebspatientin, bei der eine zulassungsrelevante Genmutation BRCA1 oder BRCA2 nicht festgestellt werden konnte. Eine wissenschaftliche Phase III Studie hatte jedoch die Wirksamkeit des Mittels auch für Patienten ohne diese Genmutation nachgewiesen.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht