Kindesunterhalt bei Teilzeitausbildung?

Der Unterhalt des Kindes Im TeilzeitStudium

Recht mit Anwalt - Kindesunterhalt in der Teilzeitausbildung

 

Die Eltern sind ihrem Kind gegenüber zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, was auch die Finanzierung einer Ausbildung beinhaltet. Aber müssen die Eltern weiter Unterhalt zahlen, wenn das Kind nur eine Teilzeitausbildung macht?

 

Wenn lediglich eine Teilzeitausbildung absolviert bzw. in Teilzeit studiert wird, ist regelmäßig der Unterhaltsanspruch des Kindes gefährdet, weil nach der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung das Kind seine Ausbildung ernsthaft zu betreiben und so schnell wie möglich abzuschließen hat. Dies setzt voraus, dass die Ausbildung bzw. das Studium in Vollzeit und nicht lediglich in Teilzeit betrieben wird.

 

Wählt das Kind für sich eine andere Ausbildungsvariante, so darf dies nicht zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern gehen. Diesbezüglich können bestehende Unterhaltstitel geprüft und abgeändert werden. Dies geschieht im Rahmen eines Abänderungsverfahrens vor dem Familiengericht.

 

Michael Hennig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht