Die eigene Immobilie Als Einkommen im Unterhaltsrecht
Bei der Berechnung von Unterhalt - sei es Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder auch Elternunterhalt - ist Ausgangspunkt der Unterhaltsberechnung stets die Einkommensermittlung. Die Berücksichtigung von Erwerbseinkünften der Beteiligten ist dabei einleuchtend und selbstverständlich. Dagegen ist das Einkommen aus dem sogenannten Wohnwert für die Beteiligten oft eine mehr oder weniger (un)angenehme Überraschung.
Was aber ist der Wohnwert? Es handelt sich um eine Rechengröße, die den finanziellen Wert bezeichnet, um den der Eigentümer einer von ihm selbst bewohnten Immobilie, gleich ob Haus oder Eigentumswohnung, günstiger wohnt als ein Mieter. Je nach Verfahrensstand kann der Wohnwert unterschiedlich hoch sein (angemessener Wohnwert, objektiver Wohnwert) und so zu unterschiedlich hohen Einkünften führen, die in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sind.
Je nach dem, wer in der Immobilie wohnt, ist der Wohnwert beim Unterhaltspflichtigen oder auch beim Unterhaltsberechtigten anzusetzen und wirkt sich auf die Unterhaltshöhe aus. Eine nicht geringe Rolle spielt dabei oft die Frage, ob und in welcher Höhe Verbindlichkeiten vom Wohnwert abgezogen werden können.
Michael Hennig
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht