DEr Anspruch Auf kindesunterhalt ist Zeitlich begrenzt
Der Kindesunterhalt ist gesetzlich geregelt. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, gewährt ihn durch Betreuung, also quasi als Naturalleistung. Der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, hat als Unterhaltspflichtiger durch eine entsprechende Zahlung zum Kindesunterhalt beizutragen.
Regelmäßig wird der Unterhaltsbetrag anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ergeben sich unterschiedlich hohe Unterhaltsansprüche.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres richtet sich der Anspruch des nun erwachsenen Kindes auf Zahlung von Unterhalt gegen beide Elternteile. Bis zum Abschluss der allgemeinbildenden Schule besteht der Anspruch regelmäßig fort und gilt auch weiter, wenn nach dem Schulabschluss zeitnah eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen wird.
Der Unterhaltsanspruch endet in der Regel erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung innerhalb der üblichen Ausbildungszeit. Dann nämlich kann das Kind seinen Unterhalt durch Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit selbst sicher stellen. Tut es das nicht, so geht dies nicht länger auf Kosten der Eltern.
Michael Hennig
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht