Scheidung und Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich - Was ist Das?

Recht mit Anwalt - Zugewinnausgleich nach der Scheidung

 

Der Zugewinnausgleich ist eine Ausgleichszahlung des einen Ehepartners an den anderen nach Beendigung des ehelichen Güterstandes. Die sogenannte Zugewinngemeinschaft ist der gesetzlich vorgesehene Güterstand in der Ehe und liegt immer dann vor, wenn die Eheleute keine abweichende Regelung in einem Ehevertrag getroffen haben. Die Zugewinngemeinschaft ist also der Normalfall.

 

Wird die Zugewinngemeinschaft durch Scheidung beendet, so ist im Zusammenhang mit der Ehescheidung zu klären, ob einem Ehepartner gegen den anderen ein Anspruch auf Zahlung von Zugewinnausgleich zusteht. Es soll gerecht geteilt werden, was innerhalb der Ehezeit von den Ehepartnern erwirtschaftet wurde, nämlich der Zugewinn.

 

Hierzu wird für jeden Ehepartner gesondert das Anfangsvermögen ermittelt, das bei Beginn der Ehe vorlag, und das Endvermögen, welches bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags bestanden hat. Diese Zahlen werden rechnerisch verglichen. Übersteigt das Endvermögen das Anfangsvermögen, so ergibt dies einen Zugewinn. Derjenige Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, ist dann im Rahmen des Zugewinnausgleichs verpflichtet, die Hälfte der Differenz der beiden Zugewinne an den anderen auszugleichen.

 

Michael Hennig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht