Scheidung und Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich - Was ist Das?

 

Kurz gesagt: Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der Rentenanwartschaften aus der Ehezeit. Zusammen mit der Scheidung findet der Versorgungsausgleich im Verbundverfahren statt. Hierbei erhält ein Ehepartner vom anderen die Hälfte von dessen Rente, die im Rahmen der Ehezeit erwirtschaftet wurde. Dadurch kann es zu Erhöhungen, aber auch zu Reduzierungen der jeweils eigenen Rente kommen, weil jeder Ehepartner die Hälfte seiner Rentenanwartschaften aus der Ehe an den anderen abtreten muss.

 

Das Verfahren wird unter Einbeziehung der Versorgungsträger - gesetzliche Rentenversicherung (DRV), Pensionskassen, Versorgungswerke u.a. - durchgeführt. Diese berechnen für die Beteiligten die maßgeblichen Werte, insbesondere monatliche Rente, Ausgleichswert und korrespondierende Kapitalwert, und machen dem Gericht entsprechend Mitteilung.

 

In Ausnahmefällen findet kein Versorgungsausgleich statt, so etwa bei kurzer Ehedauer oder bei geringen Werten der Rentenanwartschaften. Es besteht auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich durch Abschluss eines Ehevertrages auszuschließen.

 

Michael Hennig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht