Aufforderung zur Reha bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn die Krankenkasse zur Reha Auffordert

 

Wer Krankengeld bezieht, kann von der Krankenkasse aufgefordert werden, einen Antrag auf Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen, der zugleich als Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente gelten kann. Kommt der Versicherte dem innerhalb einer Frist von zehn Wochen nicht nach, drohen rechtliche Nachteile, wie die Einstellung der Krankengeldzahlung usw.

 

Für gesetzlich Versicherte ist nicht immer ersichtlich, ob die Aufforderungen der Krankenkasse rechtmäßig und also zu befolgen sind bzw. was passieren kann, wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig befolgt werden.

 

Voraussetzung für die Aufforderung einer Krankenkasse an den Krankengeldbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, ist stets, dass ein ärztliches Gutachten vorliegt und alle Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt wurden. Das Gutachten darf nicht nur nach Aktenlage erfolgen, sondern im Rahmen der Begutachtung ist eine ambulante Untersuchung des Versicherten notwendig. Nur so kann die Krankenkasse klären, ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist.

 

In der Praxis wird das nicht immer beachtet. Oft entscheidet die Krankenkasse auf der Grundlage von Gutachten, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen MDK nur nach Aktenlage, also ohne körperliche Untersuchung, erstellt hat. Folge hiervon ist, dass die Bescheide fehlerhaft sind und die Aufforderung nicht befolgt werden muss, da regelmäßig gleichzeitig die Besonderheiten des Einzelfalles so nicht berücksichtigt sind. Es lohnt sich deshalb, die Bescheide der Krankenkassen hierauf zu überprüfen, um zu klären, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollte oder nicht.

 

Aufforderungen und Bescheide der Krankenkassen sollten keinesfalls unbedarft entsorgt oder abgeheftet werden. Stets ist sorgfältig zu prüfen, ob bei Untätigkeit der Verlust der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse drohen kann.

 

Michael Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Stefan Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht