Was ist ein Behindertentestament?

Testamentarische Vorsorge Für Menschen Mit Behinderungen

Recht mit Anwalt - Testament für Menschen mit Behinderungen

 

Menschen mit Behinderungen sind oft auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wenn ihnen ein Erbe zufällt, verschwindet dieses dann in der Kasse des zuständigen Sozialhilfeträgers, ohne dass der Betreffende davon irgend einen effektiven Vorteil hat. Das sogenannte Behindertentestament soll das Familienvermögen vor dem staatlichen Zugriff schützen und gleichzeitig sicher stellen, dass der Erbe, der Behinderungen hat, von den anderen Erben Versorgungsleistungen im zulässigen Umfang erhält.

 

Dazu ist ein Testament nötig, welches den von Behinderungen betroffenen Menschen weitestgehend von der Erbschaft ausschließt. Dies wird durch eine Konstruktion von Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung erreicht. Der Testamentsvollstrecker soll dafür sorgen, dass der von Behinderung betroffene Erbe aus dem Nachlass die Zuwendungen erhält, die er im Rahmen der Sozialhilfe haben darf.

 

Ist beispielsweise ein Kind gesund und das andere von Behinderungen betroffen, so kann durch ein entsprechendes Testament das gesunde Kind zum eigentlichen Erben und Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der den Nachlass auch im Interesse des Geschwisterkindes zu verwalten hat.

 

Diese Lösung ist vom Bundesgerichtshof bislang für zulässig erachtet worden. Allerdings ist hier Augenmaß gefragt. Je nach der Größe des Vermögens dürfte es nicht ratsam sein, dem zuständigen Sozialhilfeträger alles vorenthalten zu wollen. Auch sollte bedacht werden, dass das Behindertentestament den von Behinderungen betroffenen Erben im Vergleich zu den übrigen Erben erheblich benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur dann sinnvoll, wenn die Behinderungen so gravierend sind, dass tatsächlich dauerhaft staatliche Unterstützung bezogen werden muss.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht