Wenn die Behörde nicht entscheidet

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam

Recht mit Anwalt - Die Mühlen der Justiz mahlen langsam

 

Wenn notwendige Leistungen fehlen und die Behörde, etwa das Jobcenter oder auch die Krankenkasse, sich mit der Entscheidung Zeit lässt, geraten die betroffenen Antragsteller nicht selten in bittere Not und Bedrängnis . In solchen Fällen ist es nötig, die sprichwörtlich langsamen Mühlen der Justiz etwas anzukurbeln. Je nach Sachlage kann ein einstweiliges Rechtschutzverfahren oder auch eine Untätigkeitsklage helfen.

 

In besonders wichtigen Angelegenheiten kann eine einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung vom Sozialgericht erwirkt werden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz ist in der Regel, dass bereits ein Widerspruchsverfahren eingeleitet wurde und eine kurzfristige Regelung erforderlich erscheint, etwa weil Hartz IV Leistungen eingestellt wurden, Krankengeld nicht geleistet wird oder Medikamentenkosten nicht gezahlt werden.

 

Demgegenüber ist die Untätigkeitsklage das Mittel der Wahl, wenn die Behörde über einen Antrag oder Widerspruch nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist entscheidet. Grundsätzlich sollten Behörden innerhalb von längstens drei Monaten ihre Entscheidung treffen. Tun sie das nicht, lässt sich die Entscheidung mittels einer Untätigkeitsklage meist schnell herbeiführen - sie fällt allerdings nicht immer so aus, wie es sich der Antragssteller gewünscht hat.

 

Michael Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Stefan Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht