Was kann man gegen ein Fahrverbot machen?

DEr Ablasshandel mit dem FahrVerbot

Recht mit Anwalt - Führerschein und Fahrverbot

 

Ein Fahrverbot stößt nur selten auf Akzeptanz beim betroffenen Verkehrssünder. Die meisten Menschen sehen sich aus beruflichen oder anderen Gründen auf das Auto und den Führerschein unbedingt angewiesen und können sich kaum vorstellen, einen Monat zu Fuß zu gehen oder auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Doch wenn man beispielsweise eine rote Ampel übersieht, ist es schnell passiert, dass zusätzlich zur Geldbuße ein Fahrverbot verhängt wird.

 

In solchen Fällen ist es gut zu wissen, dass die finanziell notleidenden Kommunen oft ein Einsehen haben und in begründeten Einzelfällen bereit sind, das Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße abzusetzen. Doch wo der Ablasshandel blüht, greift auch die Willkür um sich, wie ein Fall aus Mönchengladbach zeigt.

 

Die Mitarbeiterin der Bußgeldstelle hatte auf unseren Antrag hin telefonisch mitgeteilt, die Behörde würde das Fahrverbot gegen eine Verdoppelung der Geldbuße fallen lassen, jedoch müsste das Geld in bar übergeben werden. Wir sollten dies mit unserer Mandantin besprechen und uns dann melden. Als wir uns nach Rücksprache mit der Mandantin in der darauffolgenden Woche wieder bei der Bußgeldstelle meldeten mit der Frage, ob der Betrag nicht auch überwiesen werden könnte, erhielten wir die überraschende Antwort, wir hätten uns zu lange Zeit gelassen, nun müsse es bei dem Fahrverbot bleiben.

 

Erst auf unsere Aufsichtsbeschwerde hin ruderte die Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle zurück, und die Mandantin durfte ihren Führerschein behalten. Die doppelte Geldbuße musste sie allerdings direkt bei der Bußgeldstelle bar in einen dafür vorgesehenen Geldautomaten einzahlen. Anscheinend hat die Stadt Mönchengladbach die Erfahrung gemacht, dass betroffene Autofahrer sich das Fahrverbot absetzen lassen - und die Geldbuße dann nicht bezahlen.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin