Krankengeld und Krankentagegeld gestrichen

WEnn Der Arzt keine Auskunft erteilt

Recht mit Anwalt - gesetzliche und private Krankenversicherung

 

Der Patient, der wegen Depressionen für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig krankgeschrieben war, bezog Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung und Krankentagegeld von einer privaten Zusatzversicherung. Nach einiger Zeit wurde er von beiden Versicherungen aufgefordert, eine ausführliche ärztliche Bescheinigung seines behandelnden Psychotherapeuten einzureichen. Er übergab seinem Arzt in der nächsten Sitzung die Formulare. Dieser sagte zu, die Bescheinigungen auszufüllen. Doch das tat er bis heute nicht.

 

Die Versicherungen mahnten die von ihnen angeforderten Unterlagen einige Male an - und stellten dann unter Hinweis auf die Mitwirkungspflicht des Patienten die Zahlung von Krankengeld und Krankentagegeld ein. So erhielt der Patient einige Monate lang keine Leistungen, bevor er schließlich in Rente gehen konnte. Ihm entgingen insgesamt rund 15.000 Euro Krankengeld und Krankentagegeld, weil sein Arzt die von den Versicherungen geforderten Bescheinigungen nicht ausfüllte.

 

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob dieses Vorgehen der Krankenversicherungen rechtens ist. Denn der Patient hat alles getan, was man tun kann, um seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Er hat seinen Arzt immer wieder gebeten, die Formulare doch endlich auszufüllen und einzuschicken, auch hat er den Krankenversicherungen Entbindungserklärungen von der ärztlichen Schweigepflicht erteilt, damit diese sich selbst mit dem Arzt in Verbindung setzen können. Fakt ist indes, dass der Arzt die geforderten Auskünfte bislang nicht erteilt hat und dies wohl auch nicht mehr zu erwarten ist. Ihm droht daher ein entsprechender Regressanspruch.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht