Wer Die Polizei Ruft, ist manchmal der Dumme
Ein junger Mann in der Probezeit verursachte einen kleinen Verkehrsunfall an einer Ampel: Als das Lichtzeichen von rot auf grün umsprang, fuhr er mit seinem Auto zu schnell an - und dem vorausfahrenden Fahrzeug hinten auf. Die Fahrerin des beschädigten Pkw wollte nach dem Austausch der Personalien weiter fahren, der junge Mann bestand jedoch darauf, die Polizei zu rufen, wie er das in der Fahrschule gelernt hatte.
Die Polizei kam angefahren und - was sollten die Beamten auch anderes tun? - man sprach dem jungen Mann eine Verwarnung aus. Bei der Verabschiedung äußerte dann die Fahrerin des beschädigten Pkw, sie werde nun vorsichtshalber erst einmal zum Arzt fahren. Daraufhin sah sich die Polizei gezwungen, obendrein eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den jungen Mann aufzunehmen. Was hätten die Polizeibeamten auch anderes machen sollen?
Es ist Aufgabe der Polizei, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu ermitteln, wenn sie davon Kenntnis erhält. Daran sollte man denken, bevor man die Ordnungshüter ruft.
Nicht immer gehen solche Verfahren so glimpflich aus, wie im vorliegenden Fall, wo das Ermittlungsverfahren auf unseren Antrag hin von der Staatsanwaltschaft sang- und klanglos wieder eingestellt wurde. Die Anwaltskosten betrugen 630 EUR und wurden von einer Rechtschutzversicherung bezahlt.
Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin