Teures Grillfest - Versicherungsschaden

KellerBrand Nach Grillen Im Garten

Recht mit Anwalt - Versicherungsschaden nach Brand

 

Ein Student grillte mit Freunden im Garten seiner Mietwohnung. Anschließend packte er die Asche in eine Tüte und stellte diese in seinen Abstellkeller, natürlich in dem Irrglauben, dass keinerlei Glut mehr vorhanden sei. Seine Freundin entdeckte den Brand im Keller und rief die Feuerwehr.

 

Das Haus war daraufhin 3 Tage lang ohne Internet, der Keller musste saniert werden. Mehr war zum Glück nicht passiert, und nach rund eineinhalb Jahren dachte der Student nicht mehr an die Sache. Da erreichte ihn ein kurzes Schreiben der Hausversicherung seines Vermieters, die den Schaden inzwischen mit 19.000 EUR reguliert hatte. Er wurde als Verursacher des Schadens aufgefordert, die 19.000 EUR nun binnen 10 Tagen an die Versicherung zu erstatten.

 

Nachdem wir erst einmal die Schadenbelege und Rechnungen von der Versicherung angefordert und geprüft hatten, konnten wir geltend machen, dass der Keller sich schon vor dem Brand in einem maroden Zustand befunden hatte. Ein Abzug "neu für alt" war demnach gerechtfertigt.

 

Im Ergebnis verständigte man sich auf 9.000 EUR, die der Student nun in monatlichen Raten zu je 100 EUR abzahlen muss. Aus anwaltlicher Sicht ein gutes Ergebnis, jedoch blieb dieses Grillfest unter dem Strich ein teurer Spaß.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin