Minderung des Kaufpreises im VW-Abgasskandal

Muss VW-Autohändler den Käufer entschädigen?

Recht mit Anwalt - VW Abgasskandal

 

Jahrelang hatten Hersteller und Vertragshändler den Käufer eines VW-Caddy hingehalten. Der VW-Kunde kaufte den Caddy Maxi Ende 2012 als Familienfahrzeug zum Neupreis von rund 40.000 EUR. Auch nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals wollte er den Wagen, der speziell auf die Bedürfnisse seiner Familie zugeschnitten war, behalten, setzte sich jedoch konsequent für die Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises ein. Nach dem in den USA von VW abgeschlossenen Vergleich stellte er sich einen Rückzahlungsbetrag von etwa 5.000 Euro vor. Hersteller und Händler zeigten sich jedoch nicht verhandlungsbereit, sondern verwiesen ihren Kunden gebetsmühlenartig darauf, dass man mit Hochdruck an einer technischen Lösung arbeiten würde.

 

Als nach Jahr und Tag die technische Lösung von VW in Gestalt eines Softwareupdates endlich vorlag, entstand neue Verunsicherung bei den gebeutelten VW-Käufern. Waren die Abgaswerte jetzt wirklich in Ordnung? Und wie wirkt sich die neue Software auf die Motorleistung aus? Etliche Kunden, die das Update hatten aufspielen lassen, berichteten von erhöhtem Kraftstoffverbrauch, verminderter Leistung und verkürzter Lebensdauer der Fahrzeuge bis hin zu gravierenden Motorschäden.

 

Unter diesen Umständen wollte unser Mandant seinen Caddy nicht nachrüsten lassen und verlangte vom VW-Vertragshändler vorher eine von der Verbraucherzentrale empfohlene Garantieerklärung. Der Händler weigerte sich, die dem Muster der Verbraucherzentrale entsprechende Erklärung abzugeben. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass der Käufer mit der Stilllegung seines Fahrzeugs zu rechnen habe, wenn er das Softwareupdate nicht aufspielen lasse. Unter diesem Druck ließ der Caddy-Käufer das Update dann doch aufspielen. Und dann reichte es ihm.

 

Wir haben den VW-Vertragshändler vor dem Amtsgericht Mönchengladbach auf Minderung des Kaufpreises in Höhe von 10% verklagt. Nach unserer Auffassung ist das Fahrzeug auch nach dem Softwareupdate noch mit einem Mangel behaftet und dadurch deutlich im Wert gemindert - zum einen, einfach weil es vom VW-Abgasskandal betroffen ist und zum anderen, weil nachteilige Folgen des Softwareupdates im Raum stehen. In der mündlichen Verhandlung ließ das Amtsgericht Mönchengladbach nun wissen, es wolle ggf. ein Sachverständigengutachten einholen, hierzu müsse der betroffene Käufer aber noch nähere Anknüpfungstatsachen vortragen.

 

Da fragt man sich, ob das so richtig sein kann, wo doch der Käufer schließlich der Betrogene ist und als Laie in dem Bereich nicht über Fachwissen verfügt. Und ob Richter, die mit einem VW vom Hof fahren, vielleicht befangen sein könnten? Zwischenzeitlich liegen laut einer vom ADAC geführten Urteilsliste bereits 10 Gerichtsurteile vor, die VW-Käufern eine Minderung des Kaufpreises zugestanden haben, während andererseits 7 Urteile den Anspruch verneint haben.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin