Negative Bewertungen im Internet

Wenn Patienten IHre Ärzte Bewerten

Recht mit Anwalt - Bewertungen im Internet

 

Schlechte Bewertungen im Internet sind für viele Dienstleister ein Ärgernis, sie kratzen nicht nur am Ego, sondern wirken sich auch geschäftsschädigend aus. Insbesondere Ärzte stehen im Fokus verschiedener Portale, wie jameda und sanego, die darauf ausgelegt sind, ihnen (gegen Entgelt) eine Werbeplattform zu bieten und gleichzeitig Patienten (kostenlos) Raum für Bewertungen zu geben. Leider äußern sich hier oft gerade die unzufriedenen Patienten.

 

"Ich wusste gar nicht, dass ich da gelistet bin", berichtet der Orthopäde Dr. A. aufgebracht. Ein Kollege hatte ihn darauf angesprochen, dass über ihn Dinge im Internet zu lesen sind, wie: "Arzt kann man ihn nicht nennen", "unfreundlich und schreit rum", "hat das Rentenalter schon dreimal überschritten" etc.

 

"Ich will dort gar keine Werbung machen - weder positive noch negative", so Dr. A., doch wie ist die Rechtslage? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ärzte Bewertungen im Internet hinnehmen müssen, solange diese vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind - das sind sie aber oft nicht. Falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind unzulässig.

 

Ein Anwaltsbrief erbrachte hier von sanego die umgehende Antwort, die Bewertungen seien geprüft und gelöscht worden: "Die Bewertungen stammen noch aus einer Zeit, in der Bewertungen direkt online gestellt wurden. Seit Beginn 2018 werden alle eingehenden Bewertungen, ob positiv oder negativ, erst vom sanego-Team geprüft". Jameda hat die Patienten, welche die beanstandeten Bewertungen abgegeben haben, zur Stellungnahme aufgefordert. Für die Dauer der Prüfung wurden die Beiträge gesperrt. Da keine Stellungnahme seitens der Patienten erfolgte, wurden sie anschließend endgültig gelöscht.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht