Schönheitsklinik wirbt mit Kostenloser OP - und sagt Dann AB
"Die Klinik hat mir von sich aus angeboten, mich kostenlos zu operieren", berichtet die junge Frau weinend. Sie hatte sich nach drastischer Gewichtsabnahme an eine Schönheitsklinik in Düsseldorf gewendet, da sie mehrere Straffungsoperationen benötigte. "Die Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt. Da habe ich mich an die Schönheitsklinik gewendet, um zu erfahren, was es denn kosten würde, wenn ich die Operationen selbst bezahle. Die Antwort war 10.000 Euro, das konnte ich mir ja nicht leisten. Kurz darauf bekam ich jedoch einen Anruf von der Schönheitsklinik, man wolle mir eine Freude machen und die Operationen kostenlos durchführen! Da habe ich mich natürlich wahnsinnig gefreut..."
Die Schönheitsklinik schilderte den Fall werbewirksam auf ihrer Internetseite, führte aber nur eine einzige OP, die Bauchdeckenstraffung, auch wirklich kostenlos durch. Anschließend sollten die Oberarmstraffungen und gleichzeitig noch eine Narbenkorrektur an der Bauchdecke vorgenommen werden. Doch dazu kam es nicht mehr. Zweimal wurde der OP-Termin von der Klinik verschoben. Dann hieß es plötzlich, die Patientin müsste sich nun doch mit einem Kostenbetrag von 2.000 Euro beteiligen. Diese borgte sich das Geld in ihrer Familie zusammen, aber die Schönheitsklinik sagte erneut und endgültig ab, zur grenzenlosen Enttäuschung der Patientin.
"Die haben mir kostenlose Operationen im Wert von 10.000 Euro zugesagt und damit groß Werbung gemacht, sich aber nicht an ihr Wort gehalten! Das kann doch nicht rechtens sein."
Schenkungsversprechen sind allerdings gemäß § 518 BGB nur bindend, wenn sie notariell beurkundet sind oder wenn die Schenkung bereits vollzogen ist. Trotzdem stellt sich hier die Frage nach Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die durchgeführte Bauchdeckenstraffung, für welche die Klinik haftet, erfordert noch eine Narbenkorrektur. Auch sind durch die von der Klinik kurzfristig abgesagten OP-Termine der Patienten jeweils nutzlos aufgewendete Laborkosten entstanden. Mit diesen Rechtsfragen müssen sich nun die Juristen befassen - die Patientin tröstet das wenig. "Schönheit muss eben leiden."
Dr. Sybille Weber
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht