Darf der Arzt Patienten wegschicken?

Wenn Die Notfallsprechstunde Voll ist

Recht mit Anwalt - Ärztliche Hilfe im Notfall

 

"Wir haben am Empfang gebettelt, dass der Arzt sich das anschaut," berichtet die Ehefrau des Patienten weinend im Zeugenstand. Doch der Patient wurde mit seinem roten und verquollenen Auge mit einem Termin für den nächsten Tag weggeschickt, weil die Akutsprechstunde des Augenarztes voll war. Denn Ärzte sind auch nur Menschen und wollen irgendwann mal Feierabend machen. Am Folgetag untersuchte der Augenarzt den Patienten - und wies ihn sofort ins Krankenhaus ein, weil er einen schnell wachsenden Tumor im Auge erkannte. Wie sich in der Klinik herausstellte, war es aufgrund einer Macumar-Vergiftung zu einer Blutung in das Auge gekommen, welches letztlich entfernt werden musste. Der Patient wurde tagelang intensivmedizinisch betreut und ist seitdem ein Pflegefall.

 

Vor dem Amtsgericht Grevenbroich musste sich der Augenarzt nun wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen verantworten. Ein ophtalmologischer Sachverständiger stärkte seinem Berufskollegen in der Hauptverhandlung den Rücken: "Nicht jeder Patient, der eine Notfallbehandlung einfordert, ist auch tatsächlich ein Notfall. Wenn das Wartezimmer voll ist, steckt der Arzt in einem Dilemma." Nur wenn der Patient Schmerzen geäußert hat, hätte der Augenarzt ihn nach Auffassung des Sachverständigen noch am gleichen Tag untersuchen müssen.

 

Genau in diesem Punkt steht es aber Aussage gegen Aussage. Während die Ehefrau des Patienten beteuert, am Empfang der Praxis von den starken Schmerzen ihres Mannes berichtet zu haben, will der Augenarzt davon nichts gewusst haben - wie auch, wenn er selbst nicht nachschaut, sondern die Beurteilung des potentiellen Notfalls seinem Praxispersonal überlässt? Seine Arzthelferinnen hatten jedenfalls keine Schmerzen notiert.

 

Das Amtsgericht Grevenbroich hat den Arzt freigesprochen. Der Patient und Nebenkläger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht