Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Sybille Weber - Fachanwältin Für MedizinRecht

 

Die Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass jeder Rechtsanwalt, der den Titel Fachanwalt in einem Spezialgebiet führt, sich jährlich mindestens 15 Stunden in dem betreffenden Fachgebiet fortzubilden hat. Die Fortbildungspflicht wird von der Rechtsanwaltskammer alljährlich bei jedem Fachanwalt überprüft und kontrolliert. Damit wird eine hohe Qualität der Beratung und Vertretung durch Fachanwälte sicher gestellt.

 

Rechtsanwältin Dr. Sybille Weber ist seit 2013 auch Fachanwältin für Medizinrecht. Sie hat u.a. folgende Fortbildungen absolviert:

 

2018

1. Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht, DAI

2. Aktuelles aus dem Zahnarztrecht, DAI

3. Vermögensdelikte durch Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Leistungserbringer, DAI

4. Aktuelle Rechtsprechung zur Arzthaftung

 

2019

1. Taktik im arzthaftungsrechtlichen Zivilprozess, DAI

2. Chefarztvertragsrecht, DAI

3. Aktuelle Rechtsprechung zur Arzthaftung