Drogen aus dem Online-Shop

Kunden Wegen VErstosses Gegen Das BTMG AnGEKLAGT

Recht mit Anwalt - Drogen aus dem Online-Shop

 

Im Internet gibt es alles zu kaufen, oft schneller und günstiger als wenn man sich auf die Socken macht. Doch das gilt nicht nur für legale Ware. Auch Drogen aller Art werden in Online-Shops so professionell angeboten und mit Bitcoins bezahlt, dass man gar nicht recht glauben kann, es sei strafbar. Das ist und bleibt es aber, und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind keineswegs Kavaliersdelikte, sondern werden, abhängig von der Menge des Wirkstoffgehalts, in der Regel mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet.

 

Anfang 2016 hob die Polizei den Webshop "Chemical Love" aus und beschlagnahmte rund 80 kg Betäubungsmittel, vorwiegend Amphetamin (Speed) sowie 15.000 Ecstasy-Tabletten. Anhand der gespeicherten Kundendaten konnten außerdem die Online-Bestellungen mit Datum, Art und Menge der Drogen, Empfängeranschrift und E-Mailadresse festgestellt werden. Gegen alle Btm-Abnehmer des Online-Shops wurden Strafverfahren eingeleitet, die nun nach zur Verhandlung kommen.

 

In einem solchen Verfahren vor dem Amtsgericht Viersen war nun Termin zur Hauptverhandlung. Es kam jedoch nicht zu einer Verurteilung, da zunächst ein Sachverständiger die Schuldfähigkeit des schwer drogensüchtigen Angeklagten beurteilen soll, der bislang nicht vorbestraft ist.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht