Wichtige Schriftstücke rechtssicher zustellen

So beweisen Sie den Zugang IHres Schreibens

Recht mit Anwalt - Briefzustellung

 

Wie stelle ich sicher, dass mein wichtiges Schreiben, beispielsweise eine Kündigung oder auch ein Widerruf, den Empfänger fristgerecht erreicht, möglichst auch so, dass ich den Zugang im Zweifel beweisen kann?

 

Nicht wirklich praktisch ist das teure Übergabe-Einschreiben. Wenn der Briefträger die betreffende Person nicht zu Hause antrifft, nimmt er das Schreiben wieder mit und hinterlässt lediglich einen Benachrichtigungs-Zettel, wonach der Empfänger den Brief nun auf der Post abholen kann - oder auch nicht. Erfolgt keine Abholung, wird das Schreiben zurückgeschickt. Dann gilt es zwar offiziell als zugestellt, aber in Wirklichkeit hat es der Empfänger eben nicht gelesen und wird somit auch nicht entsprechend handeln. Oft geht auch die Benachrichtigung fliegen oder der Empfänger beruft sich darauf, dass die Unterschrift auf der Empfangsquittung gar nicht von ihm und auch nicht von einer zum Empfang bevollmächtigten Person stammt. Wer mag wohl das Märchen in die Welt gesetzt haben, dass das Übergabe-Einschreiben der sicherste Weg der Zustellung ist? Alles in allem hat dieses aufwendige und teure Verfahren mehr Schwächen als Stärken.

 

Besser und außerdem noch billiger ist aus unserer anwaltlichen Sicht das Einwurf-Einschreiben. Damit bekommen Sie einen Beleg, dass und wann Ihr Schreiben in den Briefkasten des Empfängers eingelegt wurde, der ja verpflichtet ist, seinen Briefkasten zu kontrollieren.

 

Was Sie damit noch nicht bewiesen haben, ist der genaue Inhalt des Briefumschlags, denn theoretisch wäre es ja möglich, dass der Umschlag nicht Ihr Kündigungsschreiben, sondern nur das berühmte Stück Klopapier oder was auch immer enthalten habe. Diesem Einwand können Sie mit Hilfe eines Zeugen begegnen, der Ihnen bestätigt, dass Sie das Kündigungsschreiben - und nicht irgend etwas anderes - in den Briefumschlag gesteckt und diesen dann zur Post gebracht haben. Als Zeugen dürfen Sie auch gern ihre sämtlichen Familienangehörigen nehmen. Dass Ehefrau, Eltern, erwachsene Kinder oder Geschwister keine Zeugen sein dürfen, gehört ebenfalls ins Reich der Märchen.

 

Eine gute und sichere Alternative ist im Nahbereich die Zustellung durch Boten, das können auch Familienangehörige oder Freunde sein, wobei der Bote dann Ihr Zeuge ist und im Zweifel bezeugen können sollte, dass Ihr Schreiben in den Umschlag gesteckt und von ihm dann in den Briefkasten des Empfängers befördert wurde. Es empfiehlt sich, wenn Ihr Bote bzw. Zeuge ein paar Fotos von dem Schreiben, dem Briefumschlag, dem Briefkasten des Empfängers macht und sich außerdem Datum und Uhrzeit notiert. Genau so machen wir es auch, wenn wir als Anwälte ein wichtiges Schreiben, wie etwa eine Kündigung, für einen unserer Mandanten im Nahbereich zustellen.

 

Außerdem kann es sinnvoll sein, den Empfänger auf allen Ihnen bekannten Kanälen, also ggf. auch per Fax, E-Mail, Whatsapp etc. zu kontaktieren. Umso weniger wird er später behaupten können, die Nachricht nicht erhalten zu haben.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin