Verkehrsunfall ohne Schuld

Mit der Polizeilichen Unfallmitteilung direkt zum Anwalt

 

Ihnen ist jemand ins Auto gefahren. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und Ihnen eine Durchschrift der polizeilichen Unfallmitteilung mit allen relevanten Daten übergeben.

 

Und wie geht es jetzt weiter?

 

Wenn Sie im Unfallfahrzeug saßen, begeben Sie sich vorsorglich - noch am selben Tag - zum Arzt, um sich etwaige gesundheitliche Unfallfolgen ärztlich attestieren zu lassen und schwerere Verletzungen auszuschließen. In aller Regel ist mindestens ein Schmerzensgeld um die 300 Euro gerechtfertigt, auch wenn es keine sichtbaren Verletzungen gibt.

 

Als nächstes gehen Sie mit der polizeilichen Unfallmitteilung am besten direkt zum Anwalt. Dieser ermittelt anhand des Kennzeichens die gegnerische Haftpflichtversicherung und setzt dort Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. Auf diese Weise erhalten Sie, was Ihnen zusteht, und nicht nur das, was Ihnen die gegnerische Versicherung zubilligt. Auch Ihre Anwaltskosten muss die Haftpflichtversicherung tragen.

 

Wir beraten Sie, ob und wo ein Schadengutachten einzuholen ist, ob die Reparaturkosten netto oder brutto erstattet verlangt werden können oder ob auf Totalschadenbasis, d.h. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, abgerechnet werden muss, ob Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung erstattungsfähig sind. Wird auch die Mehrwertsteuer ersetzt, und was ist mit den Abschleppkosten? Lassen Sie uns das professionell regeln, so geht es für Sie am schnellsten, und Sie verzichten nicht auf Beträge, die Ihnen von Rechts wegen zustehen.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin