Anhörung im Bußgeldverfahren

Geblitzt - Doch Wie Gut Ist DAS Fahrerfoto?

Recht mit Anwalt - Anhörung im Bußgeldverfahren

 

Huch, wer mag das sein?

 

Der von der Verkehrsordnungsbehörde mit der Bitte um Auskunft über den Fahrer angeschriebene Fahrzeughalter erkennt sich auf diesem Bild nicht und möchte auch keinen Familienangehörigen denunzieren, der vielleicht aus Versehen etwas zu schnell gefahren sein könnte, also schweigt er. Richtig schweigen tut man in solchen Fällen am besten so: Gar nicht reagieren, auch nicht den Anhörungsbogen zurückschicken. Die Behörde hat ab dem Tag des Verkehrsverstoßes 3 Monate Zeit, den Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln, ansonsten tritt Verjährung ein und das Bußgeldverfahren ist einzustellen.

 

Wer jedoch nicht lediglich als Halter, sondern als vermeintlicher Fahrer von der Behörde einen Anhörungsbogen oder gleich einen Bußgeldbescheid erhält, tut gut daran, von einem Anwalt Akteneinsicht in die vollständige Ermittlungsakte nehmen zu lassen.

 

Die Fotos sind oft entscheidend für die Frage, ob ein Bußgeldbescheid akzeptiert werden muss. Zu hohe Anforderungen an die Qualität eines Fahrerfotos darf man zwar nicht stellen, denn das tun die Gerichte auch nicht. Häufig sind aber wesentliche Teile des Gesichts verdeckt, z.B. durch den Rückspiegel des Fahrzeugs, so dass kein verwertbares Bild vorliegt. Von Bedeutung ist auch, ob weitere Fahrzeuge auf den Bildern zu sehen sind - sie könnten das Messergebnis verzerrt haben. Nur anhand der vollständigen Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, ob aussichtsreiche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin