Opferentschädigung - ein steiniger Weg

OPFER Bleiben OFT AUF DER STRECKE

Recht mit Anwalt - Ofperentschädigung ist ein steiniger Weg

 

Frau H. ist als Kind von ihrem Stiefvater sexuell missbraucht worden. Im Jahr 2013 hat die damals 50jährige, psychisch schwer beeinträchtigte Frau einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt. Geholfen hat ihr dabei der Opferhilfeverein Weisser Ring, der auch bis heute die Verfahrenskosten deckt. Ansonsten könnte sich Frau H. die Rechtsverfolgung nicht leisten, denn mittlerweile stehen wir im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf, wo nun schon drei Gutachten eingeholt wurden.

 

Gemäß § 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben Personen, die infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs einen Gesundheitsschaden erlitten haben, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einen Anspruch auf staatliche Versorgung. Doch der Weg ist äußerst langwierig und beschwerlich, für gesundheitlich ohnehin schon schwer geschlagene Menschen eigentlich kaum zu bewältigen. Was ist so schwierig?

 

Während die Vertreter der Behörde, Gutachter und auch Richter nicht müde werden, den Opfern zu versichern, dass sie persönlich ihnen Glauben schenken, verweisen sie andererseits darauf, dass das Gesetz den Vollbeweis für die Tat und auch dafür verlange, dass der Gesundheitsschaden durch diese Tat verursacht sei. Nun sind im Falle eines sexuellen Missbrauchs Zeugen meist nicht zu finden, erst recht nicht, wenn der Missbrauch Jahrzehnte zurückliegt.

 

In solchen Fällen bleiben letztlich nur die Angaben der Opfer, die man nun glauben kann oder nicht. Und weil das Gesetz keinen Glauben, sondern Beweise will, wird dann ein sogenanntes Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt. An dieser Stelle verlagert sich die Entscheidung, ob eine Opferentschädigung beansprucht werden kann, letztlich auf psychologische Sachverständige. Sie sollen beurteilen, ob die Angaben des Opfers zum sexuellen Missbrauch glaubhaft sind und ob deren psychischen Probleme auf den sexuellen Missbrauch zurückzuführen sind.

 

Was für die behandelnden Therapeuten meist völlig klar ist, dazu haben gerichtlich bestellte Gutachter mitunter ganz andere Ansichten, z.B. der sexuelle Missbrauch sei nicht glaubhaft, weil es sich möglicherweise nur um Scheinerinnerungen (false memories) handelt, die durch therapeutische Maßnahmen erzeugt sein könnten.

 

Im Fall von Frau H. hat das Glaubwürdigkeitsgutachten ihre Angaben als glaubhaft bestätigt. Doch die bei ihr vorliegenden psychischen Störungen könnten teilweise nicht eindeutig auf den sexuellen Missbrauch zurückgeführt werden. Denn Frau H. habe auch unabhängig von dem Missbrauch eine "schwere Kindheit" gehabt, die geeignet gewesen sei, psychische Schäden auszulösen...

 

Unsere Kanzlei arbeitet seit Jahren mit dem Opferhilfeverein Weißer Ring zusammen. Dort bekommen Betroffene effektive Hilfe von geschulten Mitarbeitern, die sie bei der Antragstellung und auf dem langen Weg zur Opferentschädigung unterstützten.

 

Dr. Sybille Weber, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht

Stefan Weber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Michael Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht