Zahnarzthonorar contra Schmerzensgeld

Wenn dER Zahnersatz NICHT PASST

Recht mit Anwalt - Zahnarzt Ansprüche

 

Der Zahnersatz passt ja selten auf Anhieb richtig gut. Es ist völlig normal, dass er zunächst als störender Fremdkörper im Mund empfunden wird. Innerhalb kurzer Zeit sollte aber ein Gewöhnungseffekt eintreten und das Fremdkörpergefühl verschwinden. Hat der Patient darüber hinaus weiterhin Probleme, so ist es auch normal, dass der Zahnarzt noch einmal nacharbeitet, z.B. etwas abschleift.

 

Bleiben jedoch anhaltende Beschwerden, so empfiehlt sich bei Kassenpatienten die Einschaltung eines Gutachters von der Krankenkasse. Doch nicht immer wird sein Votum von allen Beteiligten akzeptiert. Wenn der Zahnersatz für mangelhaft gehalten wird, hat der Patient auch oft keine Lust, sich vom selben Zahnarzt weiter behandeln zu lassen. Nicht selten landen die wechselseitigen Ansprüche letztlich vor Gericht. In einem solchen Fall hatte kürzlich das Landgericht Mönchengladbach zu entscheiden:

 

Nachdem der Kassengutachter Mängel, insbesondere eine fehlende Randschlüssigkeit der Kronen, festgestellt hatte, wollte der Zahnarzt dementsprechend nachbessern. Die Patientin weigerte sich jedoch und brach die Behandlung ab. Daraufhin klagte der Zahnarzt seinen Honoraranspruch ein, die Patientin erhob Widerklage auf Schmerzensgeld.

 

Durch Urteil vom 26.9.2017 sprach das Landgericht beiden Parteien Teilbeträge zu, zum großen Teil wurden Klage und Widerklage jedoch abgewiesen - das Gegenteil von einer win-win-Situation.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht