Die Würde des Menschen ist unantastbar.

DIE Menschenwürde vOR gERICHT

Recht mit Anwalt - Die Anwälte und das Grundgesetz

 

"Die Würde des Menschen ist unantastbar", besagt Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG).

 

Der erste Gedanke: Das klingt einfach gut. Das ist ein würdiger Anfang für unser Grundgesetz (und auch für diesen Blog). Der zweite Gedanke: Es stimmt leider nicht. Die Menschenwürde wird täglich mit Füßen getreten, da muss man nicht weit schauen.

 

Ist der schöne Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ also eine falsche Tatsachenbehauptung, wie es in der Juristensprache heißt? (In der normalen Sprache heißt es: Lüge.) Voraussetzung wäre, dass ein so schwer zu greifendes Gebilde wie unsere Menschenwürde überhaupt irgendwelchen tatsächlichen Feststellungen zugänglich ist, die sich als wahr oder falsch erweisen können.

 

Das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte haben versucht, der Menschenwürde Gestalt zu verleihen. Rechtsgeschichte schrieb beispielsweise das Verwaltungsgericht Neustadt mit seinem Urteil vom 21.5.1992 (7 L 1271/92) zum „Zwergenweitwurf“ - einer Volksbelustigung, bei der ein „Zwerg“ von einem „Riesen“ geworfen wurde (möglichst weit natürlich). Das Gericht befand, dass kleinwüchsige Menschen nicht von größeren Menschen zur allgemeinen Belustigung wie Sportgeräte durch die Luft geworfen werden dürften, das verstoße gegen die Menschenwürde, und zwar nicht nur des kleinwüchsigen, sondern aller Menschen. Beschwert hatte sich gegen das Verbot niemand anderer als der „Zwerg“ selbst, der mit dieser Show sein Geld verdiente. Doch das Gericht bewertete die Menschenwürde höher als seine Berufsausübungsfreiheit.

 

Wie die Richter heute entscheiden würden, weiß man nicht. TV-Formate und Reality-Shows wie „Big Brother“ oder „Dschungelcamp“ erfreuen sich jedenfalls größter Beliebtheit. Die Menschenwürde ist dem Wandel der Zeiten und gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen. Ferner nagen Pragmatismus und finanzielle Interessen beständig an ihr. Wir stellen also fest, dass tatsächliche Feststellungen über die Würde des Menschen nicht getroffen werden können, weil sie eben keine Tatsache ist, sondern eine Wertvorstellung, wenn auch eine schöne.

 

Was hat es demnach mit dem Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ auf sich? Der nächste Satz, Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, schafft Klarheit: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Würde des Menschen ist also nicht unantastbar, sondern im Gegenteil äußerst antastbar, und deshalb muss sie geschützt werden - von der staatlichen Gewalt, aber vor allem auch vor der staatlichen Gewalt

Es handelt sich eigentlich um eine Wunschvorstellung unserer Verfassung in dem Sinne: „Die Würde des Menschen sollte oder müsste unantastbar sein.“ Aber „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, klingt einfach besser.

 

In der juristischen Praxis spielt Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG allenfalls eine untergeordnete Rolle. Wenn der Anwalt sich auf die „Würde des Menschen“, auf „Treu und Glauben“ und das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ beruft, so ist es um das von ihm vertretene Recht schlecht bestellt. Dann hat er nämlich keine tragfähige Rechtsgrundlage gefunden. Dennoch bleibt die Würde des Menschen ein erstrebenswertes Ziel, an das man sich auch als Anwalt immer wieder erinnern sollte – und zugleich ein guter Anfang.

 

Dr. Sybille Weber

Rechtsanwältin