Die Abänderung des Unterhaltstitels

Wenn der UnterhalT Nicht mehr Gezahlt werden Kann

Recht mit Anwalt - Unterhalt ändern

 

In der Regel ist in einem Unterhaltstitel festgelegt, in welcher Höhe der Unterhaltspflichtige an den Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu zahlen hat. Dies kann z.B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder auch Ehegattenunterhalt sein.

 

Der Unterhaltstitel ist eine Urkunde, aus der nötigenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, etwa eine Unterhaltsverpflichtungserkärung, die beim Jugendamt errichtet wurde, ein Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine notarielle Vereinbarung.

 

Wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse der Beteiligten ändern, stellt sich oftmals die Frage, ob der Unterhaltstitel noch gerecht ist oder angepasst werden kann. Unterhaltstitel sind abänderbar. Für eine solche Prüfung ist es wichtig, dass in dem Unterhaltstitel die Grundlagen der Berechnung des Unterhalts aufgeführt sind. Relevant ist vor allem die berufliche und wirtschaftliche Situation der Beteiligten.

 

Die Abänderung eines Unterhaltstitels erfolgt in einem gerichtlichen Abänderungsverfahren. Nur so kann erreicht werden, dass jemand, dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit gesunken ist, nicht dauerhaft zu viel Unterhalt zahlen muss. Solange der ursprüngliche Unterhaltstitel nämlich besteht, muss er von Rechts wegen auch bedient werden.

 

Michael Hennig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht